Kreis Segeberg (em) Das Ende März beschlossene Sozialpaket der Bundesregierung erleichtert den Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die geänderten Vorschriften richten sich insbesondere an Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer, aber auch an Arbeitnehmer, die durch den Bezug von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld ihren Lebensunterhalt nicht vollständig sichern können.

Für alle Menschen mit dem Wohnsitz im Kreis Segeberg
Die Dienststellen des Jobcenters in Kaltenkirchen, Norderstedt und Bad Segeberg sind die zuständigen Ansprechstellen. Auch wenn die Dienststellen bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen sind, sind diese telefonisch, per Fax oder per E-Mail erreichbar.

Für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
E-Mail: Jobcenter-Kreis-Segeberg. Corona-Soforthilfe@jobcenter-ge.de
Telefon: 04191 / 722-111 (Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 18.00 Uhr)

Weitere Kontaktmöglichkeiten, Informationen zur Antragstellung sowie die regionalen Zuständigkeiten der Dienststellen des Jobcenters stehen unter: www.jobcenter-segeberg.de

Für Menschen mit Wohnsitz in Neumünster:
Das Jobcenter Neumünster ist zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus seit dem 17.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Im Hintergrund arbeiten aber alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter für die Kundinnen und Kunden. Die monatlichen Zahlungen sind nicht gefährdet.

Das Jobcenter ist telefonisch und online wie folgt zu erreichen:
Hotline Service-Center: 0800 4 5555 00 (gebührenfrei) Fax: 04321 5586 340
E-Mail-Postfach: Jobcenter-Neumuenster@jobcenter-ge.de Internet: www.jobcenter.digital.de

Kundinnen und Kunden haben darüber hinaus von Montag bis Freitag von 08:00 13:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 16:00 Uhr die Möglichkeit, Ihr Anliegen telefonisch direkt mit dem Kundenbüro des Jobcenters unter folgender Rufnummer zu besprechen: 04321 5586 200 (Ortstarif) Für die Abgabe von Unterlagen können der Briefkasten des Jobcenters oder die oben genannten Kommunikationswege genutzt werden. Beim Hochladen von Unterlagen über www.jobcenter-digital.de gibt es auch die Möglichkeit einer Empfangsbestätigung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Dienst und werden Anliegen trotz der Schließung zügig bearbeiten bzw. zurückrufen. Auf diesem Wege ist auch eine Neuantragstellung ohne persönliche Vorsprache möglich.Menschen, die Ihren Wohnsitz in Neumünster haben, können auch über die oben genannten Kommunikationskanäle direkt mit dem Expertenteam des Jobcenters Neumünster in Kontakt treten.