Minijob in Pandemiezeiten – was wichtig zu wissen ist
Bad Segeberg (em) Die Coronapandemie hat dazu geführt, dass viele Minijobber*innen ihre Arbeit verloren haben. Teilweise ist von heute auf morgen ein wesentliches Einkommen weggefallen. Kurzarbeiterregelungen gelten nicht für Minijobber*innen. Aber sind sie rechtlos, gilt für sie ein Arbeitsrecht 2. Klasse? Ein kostenfreies Online-Seminar der WKS am 11. Mai von 15.00 bis ca. 16.30 Uhr gibt hierzu Auskunft.Ungefähr 7 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, in Schleswig -Holstein sind es über 255.000. Für viele Frauen ist es die Haupterwerbstätigkeit neben der Familienarbeit. Welche Rechte und Pflichten bestehen bei einem Minijob? Die Referentin, Katharina Petersen von FRAU & BERUF Region Nord wird in die wichtigsten Arbeitsrechte und Sozialrechte einführen und Fragen der Interessent*innen klären.
Das Online-Seminar wird mit der Plattform Zoom durchgeführt, die Teilnahme kann ganz leicht von jedem PC, Laptop oder Smartphone erfolgen.
Interessierte bekommen den Link zur Teilnahme von FRAU & BERUF zur Verfügung gestellt. Wir unterstützen Sie gerne bei der technischen Umsetzung!
Anmeldungen nimmt FRAU & BERUF Region Nord entgegen unter: frau-beruf-fl@posteo.de oder telefonisch 0461 – 2 96 26.
Das Online-Seminar ist kostenfrei und findet im Rahmen des Projektes FRAU & BERUF Schleswig-Holstein statt, das durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Schleswig-Holstein finanziert wird.

Veröffentlicht am 03.05.2021